Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

der Südobst Obst- und Gemüseveredelungs GmbH (Stand: 28.4.2016)

1. Vertragsverhältnis

Wir, Südobst Obst- und Gemüseveredelungs GmbH, FN 135195 t, („Südobst“), A-7551 Stegersbach (Österreich), Wiener Straße 18, verkaufen und liefern ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen und widersprechen allen Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner.

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern.

Ein Vertrag mit uns kommt erst durch unsere schriftliche Annahme einer Bestellung (z.B. Auftragsbestätigung) zustande. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt Erklärungen in unserem Namen abzugeben.

2. Lieferbedingungen

Liefertermine sind ohne Gewähr. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Die bestellte Ware ist vom Vertragspartner am angezeigten Liefertag abzuholen. Die Lieferung erfolgt „ex works“ (INCOTERMS 2010) Südobst, Betrieb in A-7551 Stegersbach (Österreich), Wiener Straße 18. Für Ex- und Import sowie für die Entrichtung aller Ex- und Importkosten und -abgaben im In- und Ausland sowie aller sonstigen Abgaben und Kosten außerhalb Österreichs ist ausschließlich der Vertragspartner verantwortlich. Der Vertragspartner hält uns diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos.

Bei Annahmeverzug des Vertragspartners sind wir berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners einzulagern und/oder nach Setzung einer Nachfrist ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Vertragspartner hat uns alle Schäden und Nachteile in diesem Zusammenhang zu ersetzen.

3. Preise

Preise sind Netto-Preise „ex works“ zuzüglich Kosten für Verpackung und gesetzlicher Umsatzsteuer. Rabatte oder Reduktionen gelten nur für die vereinbarte Menge der Ware im Einzelfall und unter der Bedingung der vollständigen und fristgerechten Bezahlung aller Rechnungen.

4. Zahlungsbedingungen

Wir sind berechtigt, Vorauszahlungen und/oder Sicherheiten für Zahlungen zu verlangen.

Sämtliche Rechnungen sind sofort netto ohne Abzug und spesenfrei zur Zahlung fällig. Zahlungen gelten erst mit Einlangen auf unserem Konto als geleistet. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen, zumindest jedoch 1 % pro Monat. Bei Zahlungsverzug hat der Vertragspartner alle Kosten für die Eintreibung zu ersetzen.

Bei Zahlungsverzug gilt insbesondere: (1.) Verlängerung der Lieferfrist um die Tage des Verzugs (2.) Ausschluss jeglicher Gewährleistung (3.) Rücktrittsrecht unsererseits von allen noch unerfüllten Verträgen nach Setzung einer Nachfrist (4.) sofortige Fälligkeit unserer sämtlichen offenen Forderungen (Terminsverlust) (5.) Nachverrechnung von Rabatten auf unbezahlte Bestellungen (6.) Recht unsererseits, jegliche eigenen Verpflichtungen aufzuschieben/zurückzubehalten (7.) Recht unsererseits auf verschuldensunabhängigen Ersatz aller Schäden und Nachteile.

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtungen zurückzuhalten und/oder mit allfälligen eigenen Forderungen aufzurechnen.

5. Eigentumsvorbehalt

Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung einschließlich aller Kosten und Zinsen unser Eigentum.

Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen seines Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Die Ermächtigung des Vertragspartners zur Veräußerung gilt im Falle des Zahlungsverzuges als widerrufen. Bereits jetzt tritt der Vertragspartner alle seine Forderungen aus der Weiterveräußerung an uns ab und hat diese Abtretung in seinen Büchern zu vermerken.

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Vorbehaltsware hat uns der Vertragspartner unverzüglich anzuzeigen und derartigen Maßnahmen unter Hinweis auf das Vorbehaltseigentum zu widersprechen.

Bei Zahlungsverzug hat der Vertragspartner über unsere Aufforderung die Waren samt zugehörigen Dokumenten an uns herauszugeben. Wir sind auch berechtigt, die Vorbehaltsware selbständig zurückzuholen und sämtliche Schäden, Nachteile und Kosten vom Vertragspartner zu fordern.

6. Pflichten des Vertragspartners

Der Vertragspartner hat uns alle für den Vertrieb der Produkte notwendigen Informationen zu erteilen. Der Vertragspartner ist verpflichtet und ausschließlich verantwortlich, alle einschlägigen, insb. lebensmittel- und kennzeichnungsrechtlichen Vorschriften sowie verbindliche behördliche und gerichtliche Anordnungen in Österreich und im Ausland einzuhalten und uns unverzüglich über jegliche Umstände im Ausland zu informieren, die eine Haftung unsererseits auslösen könnten. Der Vertragspartner hält uns diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos.

7. Gewährleistung, Haftung

Der Vertragspartner hat offene Mängel unverzüglich nach Erhalt der Ware, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung, jeweils mit genauer Beschreibung des Mangels, schriftlich zu rügen und die Ware an uns zurückzusenden, andernfalls Gewährleistungsrechte des Vertragspartners ausgeschlossen sind.

Wir leisten ausschließlich durch Verbesserung oder Austausch Gewähr. Ein Rückgriff gemäß § 933b ABGB oder aus sonstigem Rechtsgrund ist ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Tag des Gefahrenübergangs. Rechtsfolgen der Gewährleistung sind innerhalb der Gewährleistungsfrist gerichtlich geltend zu machen. Die außergerichtliche Anzeige eines Mangels verlängert die Gewährleistungsfrist nicht.

Uns treffen keine Gewährleistungsverpflichtungen und/oder Haftungen:

a) bei bestimmungsfremder/m und/oder sonst unsachgemäßer/m Behandlung, Lagerung, Transport und/oder Gebrauch und/oder Gewalteinwirkungen;

b) bei Bearbeitung der Ware durch den Vertragspartner oder einen Dritten;

c) bei höherer Gewalt;

d) bei Zahlungs- und/oder Annahmeverzug.

Jeglicher Schadenersatz durch uns ist ausgeschlossen, soweit wir den Schaden nicht durch unseren Vorsatz oder durch unsere grobe Fahrlässigkeit verursacht haben. In jedem Fall aber ist der Ersatz von reinen Vermögensschäden, Folgeschäden, mittelbaren Schäden, Verlusten oder entgangenen Gewinnen ausgeschlossen. Unsere gesamte Haftung pro Geschäftsfall, aus welchen Titeln auch immer, ist der Höhe nach mit dem Entgelt für die Ware begrenzt.

8. Geistiges Eigentum und gewerbliche Schutzrechte

Wir leisten keine Gewähr und haften nicht dafür, dass die von uns gelieferte Ware nicht in geistiges Eigentum Dritter eingreift. Dem Vertragspartner sind Veränderungen der Produkte und/oder der Kennzeichnungen untersagt. Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung darf der Vertragspartner weder unsere Marken noch unsere sonstigen Kennzeichen noch unser geistiges Eigentum verwenden. Etikettieren wir Ware nach dem Vorschlag des Vertragspartners, hält uns der Vertragspartner diesbezüglich, insb. bei Eingriff in fremde Schutzrechte, schad- und klaglos.

9. Kennzeichnungen der Ware

Der Vertragspartner hat sicherzustellen, dass sämtliche auf der Ware angebrachten Beschriftungen und Kennzeichnungen unbeschädigt und gut sichtbar erhalten bleiben und nicht verändert werden.

11. Allgemeines

Vertrauliche Informationen sind ohne zeitliche Beschränkung geheim zu halten.

Jegliche Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung in Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis selbst.

Bei Unzulässigkeit/Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen wird die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine zulässige und wirksame Bestimmung ist zu vereinbaren, durch die der angestrebte Zweck in rechtlich zulässiger Weise am nächsten erreicht wird.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

In erster Instanz sind die für A-7551Stegersbach, Österreich, sachlich in Betracht kommenden Gerichte zuständig. Streitigkeiten mit Vertragspartnern, die ihren Geschäftssitz in einem Staat haben, der nicht Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes ist, werden unter Ausschluss der Zuständigkeit der staatlichen Gerichte gemäß der Schieds- und Schlichtungsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichter endgültig entschieden, wobei der Ort des Schiedsverfahrens Wien und die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache Deutsch ist.

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und UN-Kaufrecht.